· Fachbeitrag · Kanzleiführung
Buchführungsunterlagen dürfen beim Steuerberater beschlagnahmt werden
von Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert
| Gemäß der Strafprozessordnung haben Steuerberater und ihre Mitarbeiter in einem Steuerstrafverfahren, das gegen einen Mandanten eingeleitet wurde, ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zusätzlich hat der Gesetzgeber dieses Zeugnisverweigerungsrecht mit einem Beschlagnahmeverbot in der Kanzlei verknüpft. Welche Unterlagen unter das Beschlagnahmeverbot fallen, ist jedoch immer wieder umstritten. Das LG Halle hatte darüber zu entscheiden, ob Buchführungsunterlagen grundsätzlich unter das Beschlagnahmeverbot fallen. Dies ist nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall. |
Sachverhalt
Die Steuerfahndung führte gegen einen Kfz-Händler Ermittlungen durch. Aufgrund eines für die Geschäftsräume seines Steuerberaters erlassenen Durchsuchungsbeschlusses versuchten die Beamten vergeblich, dort Geschäftsunterlagen des Beschuldigten sicherzustellen. Insbesondere ging es den Fahndern um Konto- und Vertragsunterlagen. Der Versuch des Beraters, die richterliche Anordnung anzugreifen, war erfolglos.
Entscheidung
Nach Auffassung des LG waren die potenziellen Beweismittel im angefochtenen Beschluss ausreichend bestimmt und auch in vollem Umfang beschlagnahmefähig.
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