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  • · Fachbeitrag · Kassen-Nachschau

    Typische Mängel in der Kassenführung: Danach suchen Kassenprüfer

    | Die Finanzämter bilden flächendeckend spezialisierte Kassenprüfer oder sogenannte NPT-Prüfer (Prüfer für „Neue Prüfungstechniken“) aus, die künftig verstärkt in bargeldintensiven Betrieben die steuerliche Kassenführung in Augenschein nehmen sollen. Dabei suchen Sie nach typischen Mängeln, die die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung infrage stellen. |

     

    Wie sensibel die Finanzämter und Gerichte bei der Thematik Kassenführung angesichts von geschätzten Milliardenverlusten wegen Steuerbetrügereien sind, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Osnabrück. Zwei Brüder, die Manipulationssoftware für elektronische Kassen vertrieben haben, wurden wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Fälschung technischer Aufzeichnungen zu 7 ½ und 3 ½ Jahren Gefängnis verurteilt (LG Osnabrück 28.11.19, 2 KLs 2/19). Der angerichtete Steuerschaden in den Jahren 2012 und 2018 betrug rund 6 Mio. EUR.

     

    PRAXISTIPP | Natürlich müssen Unternehmer bei Kassenmängeln nicht immer gleich mit Gefängnisstrafen rechnen. Doch werden die geschulten Kassenprüfer des Finanzamts bei ihrer Suche nach Ungereimtheiten in der Kassenführung fündig, drohen nicht nur Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn, sondern auch Steuernachzahlungen und Hinterziehungszinsen. Meist wird auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Deshalb sollten Unternehmer, bei denen Kassen zum Einsatz kommen, gezielt nach Fehlerquellen suchen und diese abstellen.