· Fachbeitrag · Kassenführung
Nichtbeanstandungsregelung für EU-Taxameter ohne TSE
Für die Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO in Verbindung mit § 1 Abs. 2 KassenSichV, die nicht unter KassenSichV fallen, ohne TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) hat das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht. |
Danach sind die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 31.12.2025 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO bleibt hiervon unberührt.
Fundstelle
- BMF 13.10.23, IV D 2 - S 0319/20/10002 :010, iww.de/astw, Abruf-Nr. 237966