· Nachricht · Kindergeld und Kinderbonus
Bundeszentralamt informiert ausführlich über Kinderbonus 2020
| Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde das Kindergeld um einmalig 300 EUR erhöht (sog. Kinderbonus). Das für die Familienkassen zuständige Bundeszentralamt für Steuern hat ausführlich zu Praxisfragen rund um den Kinderbonus 2020 Stellung genommen. |
Fundstelle
- BZSt 6.8.20, St II 2 ‒ S 2474-PB/20/00001
Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 776 | ID 46843655