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  • · Nachricht · Kindergeldrückzahlung

    Säumniszuschläge rechtswidrig

    | Müssen Eltern zu Unrecht erhaltenes Kindergeld zurückzahlen, wird vom Inkasso-Service der Familienkasse ein Säumniszuschlag auf die nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO abgerundete Gesamtsumme erhoben. Doch dieser Säumniszuschlag ist verfassungswidrig. Betroffene Eltern sollten bei einer Kindergeldrückzahlung auf einen Abrechnungsbescheid bestehen und sich gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen mit einem Einspruch wehren. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 476 | ID 47447073

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