· Nachricht · Kindergeldrückzahlung
Säumniszuschläge rechtswidrig
| Müssen Eltern zu Unrecht erhaltenes Kindergeld zurückzahlen, wird vom Inkasso-Service der Familienkasse ein Säumniszuschlag auf die nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO abgerundete Gesamtsumme erhoben. Doch dieser Säumniszuschlag ist verfassungswidrig. Betroffene Eltern sollten bei einer Kindergeldrückzahlung auf einen Abrechnungsbescheid bestehen und sich gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen mit einem Einspruch wehren. |
Fundstelle
- FG Köln 23.9.20, 3 K 3048/17, rkr., iww.de/astw, Abruf-Nr. 222738
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 476 | ID 47447073