· Fachbeitrag · Kreislaufwirtschaft
Regeln für nachhaltigere und sicherere Batterien sind in Kraft getreten
Batterien sollen in der EU künftig langlebiger sein ‒ und einfach austauschbar. Dafür sorgen die neuen EU-Vorschriften, die am 17.8.2023 in Kraft getreten sind. Sie stellen sicher, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden. Ab 2025 werden schrittweise Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz, die Materialverwertung und den recycelten Inhalt eingeführt. Alle gesammelten Altbatterien müssen recycelt werden, damit hohe Verwertungsniveaus erreicht werden. Das gilt insbesondere für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel. |
Im Einklang mit den Kreislaufzielen des Europäischen Grünen Deals ist die neue Batterieverordnung die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind.
Fundstelle
- EU-Kommission, PM 17.8.23