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  • · Fachbeitrag · Künstliche Intelligenz

    KI-nutzende Unternehmen und Kanzleien müssen ihre Mitarbeitenden schulen

    Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Unternehmen müssen nunmehr die „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden gewährleisten.

     

    Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen ‒ unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Sie ergibt sich aus Art. 4 KI-VO:

     

    • Wortlaut des Art. 4 KI-VO

    „Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

     

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