Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Letzter möglicher Zeitpunkt

    Offenlegungsfrist 2023: Stichtag 31.3.2025 vermerken

    Besteht für ein Unternehmen eine gesetzliche Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023, endete die Frist zur Offenlegung am 31.12.2024.

     

    Das Bundesamt für Justiz wird allerdings nur dann ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht einleiten, wenn Unternehmer bis zum 31.3.2025 ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind (siehe: www.bundesjustizamt.de).

    Quelle: Ausgabe 04 / 2025 | Seite 304 | ID 50344908

    Beitrag anhören