· Fachbeitrag · Letzter möglicher Zeitpunkt
Offenlegungsfrist 2023: Stichtag 31.3.2025 vermerken
Besteht für ein Unternehmen eine gesetzliche Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023, endete die Frist zur Offenlegung am 31.12.2024. |
Das Bundesamt für Justiz wird allerdings nur dann ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht einleiten, wenn Unternehmer bis zum 31.3.2025 ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind (siehe: www.bundesjustizamt.de).
Quelle: Ausgabe 04 / 2025 | Seite 304 | ID 50344908