13.09.2017 · Fachbeitrag · Mindestlohn
Standzeiten eines Taxifahrers sind mindestlohnpflichtig
| Standzeiten und sonstige Zeiten, in denen ein Taxifahrer bereit ist, einen Fahrauftrag auszuführen, sind Arbeitsbereitschaft oder jedenfalls Bereitschaftsdienst und deshalb mindestlohnpflichtig. Ein Taxiunternehmen kann nicht verlangen, dass der Fahrer während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste drückt, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Das sei eine unverhältnismäßige Erfassung von Daten. Eine entsprechende Regelung verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz, entschied das ArbG Berlin. |
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