· Fachbeitrag · Mit voller Kraft aus der Krise
Bundesregierung beschließt Konjunkturpaket
von OAR a.D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat sich am 3.6.2020 auf Eckpunkte eines Konjunkturpakets mit einem Finanzvolumen von 130 Mrd. EUR verständigt. Eine Vielzahl gezielter Maßnahmen sollen der Wirtschaft einen kräftigen Schub geben, Beschäftigung sichern und Deutschland ökologisch voranbringen und modernisieren. Bundestag und Bundesrat haben am 29.6.20 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl I, 1512) beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturpakets der Bundesregierung abschließend auf den Weg gebracht. Der folgende Beitrag gibt einen Gesamtüberblick über die Maßnahmen des Konjunkturpakets. |
1. Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur und der Wirtschaftskraft
Absenkung der Mehrwertsteuersätze (§ 28 UStG)
Die Mehrwertsteuersätze werden befristet vom 1.7. bis 31.12.2020 gesenkt. Der Regelsteuersatz sinkt von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Diese Maßnahme soll die Binnennachfrage stärken und insbesondere Beschäftigten mit geringeren Einkommen zugutekommen, die einen größeren Teil ihres Einkommens konsumieren. Finanzbedarf: 20 Mrd. EUR.
Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge
Mit der „Sozialgarantie 2021“ werden die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 % stabilisiert. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe werden aus dem Bundeshaushalt bis 2021 gedeckt. Durch diese Deckelung der Lohnnebenkosten werden die Nettoeinkommen der Beschäftigten geschützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesichert. Finanzbedarf für 2020: 5,3 Mrd. EUR; Bedarfsermittlung für 2021 erfolgt im Zuge der Haushaltsaufstellung 2021.
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