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  • · Fachbeitrag · Neuerungen für pflegende Mandanten

    So profitieren Mandanten vom höheren Pflege-Pauschbetrag 2021

    | Im „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ wurden neue, vereinfachte Regelungen zum Pflege-Pauschbetrag ab Januar 2021 veröffentlicht. Welche Neuerungen Sie für pflegende Mandanten ab 2021 in puncto Pflege-Pauschbetrag beachten müssen, beleuchten wir nachfolgend. |

     

    Grundsätze zum Pflege-Pauschbetrag

    Ihr Mandant hat einen Anspruch auf Abzug eines Pflege-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 6 EStG, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

     

    • Er kümmert sich um eine pflegebedürftige Person, zu der er eine enge persönliche Beziehung hat.