· Fachbeitrag · Neuerungen für pflegende Mandanten
So profitieren Mandanten vom höheren Pflege-Pauschbetrag 2021
| Im „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ wurden neue, vereinfachte Regelungen zum Pflege-Pauschbetrag ab Januar 2021 veröffentlicht. Welche Neuerungen Sie für pflegende Mandanten ab 2021 in puncto Pflege-Pauschbetrag beachten müssen, beleuchten wir nachfolgend. |
Grundsätze zum Pflege-Pauschbetrag
Ihr Mandant hat einen Anspruch auf Abzug eines Pflege-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 6 EStG, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Er kümmert sich um eine pflegebedürftige Person, zu der er eine enge persönliche Beziehung hat.
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