· Fachbeitrag · Neues Jahressteuergesetz 2019
Bundesregierung hat den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2019 beschlossen
| Die Bundesregierung hat am 31.7.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019") beschlossen. Die wichtigsten Regelungen sowie Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. |
Änderungen bei der Grunderwerbsteuer erfolgen in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren
Die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht war zunächst im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 vorgesehen. Die Maßnahme erfolgt nunmehr in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren.
Verschärfung bei Sachbezügen nicht mehr enthalten
Durch die geplante Änderung des § 8 EStG sollte der Begriff der nichtbegünstigten Geldleistung in Abgrenzung zum begünstigten Sachbezug neu definiert werden. Danach hätten bestimmte Einnahmen grundsätzlich keine Sachbezüge mehr dargestellt. Diese Änderung ist nicht mehr im Regierungsentwurf enthalten.
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