· Fachbeitrag · Neues Nachweisgesetz
Was Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen ab dem 1.8.2022 beachten müssen
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Das Nachweisgesetz (Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen ‒ NachwG) wird zum 1.8.2022 wegen europarechtlicher Vorgaben geändert. Arbeitsverträge müssen angepasst werden, um die strengeren Regeln einzuhalten. Was sind die praktischen Konsequenzen? |
Hintergrund
Schon bisher musste der Arbeitgeber nach dem NachwG (20.7.95, BGBl. I S. 946, geändert durch Gesetz v. 11.8.14, BGBl. I 1348) die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsvertrags (Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Befristung; Urlaubsumfang, Kündigung etc.) schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach seiner Einstellung aushändigen. Mit dem neuen Nachweisgesetz wird die Liste der aufzuzeichnenden Vertragsklauseln deutlich länger. Hintergrund ist, dass die Richtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie) über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie 2019/1152 ‒ Arbeitsbedingungen-RL, ABl. L 186 vom 11.7.19, S. 105) bis Ende Juli 2022 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss (Art. 22 der EU-Richtlinie).
Die Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet wird. Zur Erreichung dieses Ziels sieht sie folgende Maßnahmen vor:
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