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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung
| Ein Kleinkind verliert eine kraft Abstammung durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der deutsche „Scheinvater“, der die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, diese erfolgreich anficht, sofern es dadurch nicht staatenlos wird. Die Regelungen des StAG und des BGB, aus denen dieser Verlust nach allgemeiner Rechtsüberzeugung abgeleitet wird, stehen bei verfassungskonformer Auslegung im Einklang mit dem GG. |
Fundstelle
- PM zu BVerwG 19.4.18, 1 C 1.17, astw.iww.de, Abruf-Nr. 201038
Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 578 | ID 45398255