· Fachbeitrag · OFD Nordrhein-Westfalen
Prüffelder der Finanzverwaltung 2023
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat ‒ im Unterschied zur Finanzverwaltung aller anderen Bundesländer ‒ im Januar für das Jahr 2023 ihre Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht. |
Zentrales Prüffeld für alle Finanzämter in NRW soll danach die Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen (§ 34a EStG) sein.Daneben wurden von den Festsetzungsfinanzämtern folgende dezentrale Prüffelder benannt und von der OFD NRW tabellarisch aufgelistet:
Übersicht / | |
Steuerart, der das Prüffeld/der Risikobereich zuzuordnen ist | Stichwort Prüffeld |
ESt ‒ Überschusseinkünfte § 21 EStG | § 7b EStG (Sonder-Afa Mietwohnungsneubau) |
ESt ‒ Überschusseinkünfte § 21 EStG | § 7i, 7h, 10f EStG (erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, 7h erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) |
ESt ‒ Gewinneinkünfte §§ 15/18 EStG | Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) |
ESt ‒ Gewinneinkünfte § 15a EStG | Verluste bei beschränkter Haftung |
ESt ‒ Gewinneinkünfte § 17 EStG | Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften |
ESt ‒ Überschusseinkünfte § 19 EStG | Private Pkw-Nutzung Arbeitnehmer im Veranlagungsverfahren |
ESt ‒ Überschusseinkünfte § 21 EStG | Hohe Erhaltungsaufwendungen |
ESt ‒ Steuerermäßigungen § 35c EStG | Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden |
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