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  • · Fachbeitrag · OFD Nordrhein-Westfalen

    Prüffelder der Finanzverwaltung 2023

    Die OFD Nordrhein-Westfalen hat ‒ im Unterschied zur Finanzverwaltung aller anderen Bundesländer ‒ im Januar für das Jahr 2023 ihre Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht.

     

    Zentrales Prüffeld für alle Finanzämter in NRW soll danach die Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen (§ 34a EStG) sein.Daneben wurden von den Festsetzungsfinanzämtern folgende dezentrale Prüffelder benannt und von der OFD NRW tabellarisch aufgelistet:

     

    Übersicht / 

    Steuerart, der das Prüffeld/der Risikobereich zuzuordnen ist
    Stichwort Prüffeld

    ESt ‒ Überschusseinkünfte § 21 EStG

    § 7b EStG (Sonder-Afa Mietwohnungsneubau)

    ESt ‒ Überschusseinkünfte § 21 EStG

    § 7i, 7h, 10f EStG (erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, 7h erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen)

    ESt ‒ Gewinneinkünfte §§ 15/18 EStG

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei)

    ESt ‒ Gewinneinkünfte § 15a EStG

    Verluste bei beschränkter Haftung

    ESt ‒ Gewinneinkünfte § 17 EStG

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

    ESt ‒ Überschusseinkünfte § 19 EStG

    Private Pkw-Nutzung Arbeitnehmer im Veranlagungsverfahren

    ESt ‒ Überschusseinkünfte § 21 EStG

    Hohe Erhaltungsaufwendungen

    ESt ‒ Steuerermäßigungen § 35c EStG

    Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden