13.08.2018 · Fachbeitrag · Ordnungsgemäße Buchführung
EC-Karten-Umsätze in der Kasse bleiben ein formeller Mangel
| Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führte in den letzten Monaten viele Gespräche mit dem BMF zur Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung. Er übte dabei nachdrücklich Kritik an der praxisfernen Rechtsauffassung des BMF. Das BMF reagierte auf die Kritik des DStV mit einem Schreiben, dessen Kernaussage lautet: „Die (zumindest zeitweise) Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch ist ein formeller Mangel, der bei der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine eventuelle Verwerfung der Buchführung nach § 158 AO regelmäßig außer Betracht bleibt. Voraussetzung ist, dass der Zahlungsweg ausreichend dokumentiert wird und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestands jederzeit besteht.“ |
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