· Fachbeitrag · Personalausweisgesetz
Kopien des Personalausweises sind jetzt mit Einverständnis des Kunden erlaubt!
| In der Literatur wird immer wieder empfohlen, Ausweiskopien zu fertigen und zu den Belegen zu nehmen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob und wann das überhaupt erlaubt ist. |
Rechtslage bis zum 28.7.2017: Kopien waren verboten
Das Kopieren war bis zur jüngsten Änderung des Personalausweisgesetzes unzulässig. Das hielt die Praxis jedoch nicht davon ab, es trotzdem zu tun. So musste das Verwaltungsgericht Hannover bspw. über einen Dienstleister urteilen, der routinemäßig die Personalausweise seiner Kunden scannte und speicherte. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich hierbei um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben (VG Hannover 28.11.13, 10 A 5342/11, openJur 2013,2793).
So wie dieser Dienstleister hielten sich bisher in der Praxis vor allem folgende Unternehmen wie
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