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  • · Fachbeitrag · Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ab dem 1.1.2025

    Weniger als die Hälfte der deutschen Unternehmen empfängt E-Rechnungen (Stand Dez. 2024)

    Ab dem 1.1.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Bis Mitte Dezember 2024 konnten weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 %) Rechnungen als E-Rechnung empfangen ‒ ein Format, das spezielle Vorgaben hinsichtlich seiner Datenstruktur und maschineller Lesbarkeit erfüllen muss. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 1.103 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland befragt wurden.

     

    „Obwohl der Empfang von E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend ist, wird diese Form der Rechnung bisher in verhältnismäßig wenig Unternehmen genutzt. Die Einführung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, zumal die Implementierung in verschiedene Geschäftsprozesse hineinreicht. Dennoch ist es wichtig, dass sich alle Unternehmen mit der E-Rechnung auseinandersetzen ‒ und das nicht nur, um staatlichen Vorgaben gerecht zu werden. Einmal eingeführt kann sie helfen, Prozesse effizienter zu gestalten und Kosten zu sparen“, sagt Daniil Heinze, Referent für Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom.

     

    Rund die Hälfte der Unternehmen (55 %) nutzt die E-Rechnung bereits bei ausgehenden Rechnungen ‒ ein knappes Drittel häufig (30 %), ein Viertel nur in Einzelfällen (25 %). Viel verbreiteter ist dagegen der Rechnungsversand per E-Mail, beispielsweise in Form von PDF-Dateien, den praktisch alle Unternehmen nutzen (99 %). Mehr als die Hälfte greift noch auf Briefpost zurück (59 %) ‒ 13 % der Unternehmen tun dies oft, 46 % in Einzelfällen.