· Fachbeitrag · Politische Neuerungen bei Grundbesitzbewertungen nach JStG 2022
Kongruenzgedanke für Wertansätze nach dem BewG und der ImmoWertV
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
Der parlamentarische Gesetzgeber setzt mit dem am 2.12.2022 durch den Deutschen Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz (JStG) 2022 einen politischen Kongruenzgedanken zur Wertermittlung bei Grundbesitzbewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Gerade das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sollen somit an die geänderte ImmoWertV angepasst werden. Welche steuerlichen Implikationen sich hieraus für die Praxis ergeben, betrachtet der nachfolgende Themenbeitrag. |
- Mit den nunmehr durch das JStG 2022 erfolgten Änderungen des Bewertungsgesetzes (BewG) wurden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte ImmoWertV angepasst.
- Auch das politische „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ sieht weiterführende Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive zur Wohnraumsozialisierung vor, wobei Erbbaurechtsgestaltungen bereits eine historisch tragende Gesamtrolle einnehmen.
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