· Fachbeitrag · Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
Wie Unternehmen und Bürger durch die Modernisierung des Postrechts profitieren
von Prof. Dr. Rolf Jahn, Würzburg
Mit der vom Bundestag am 13.6.2024 beschlossenen Postreform wurden insbesondere die Zustellzeiten und die Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten verlängert. Wie wirkt sich das auf Unternehmen und Bürger aus ? |
Hintergrund und Zielsetzung der Postreform
Über 25 Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes (BGBl 17 I, 3294) war es erforderlich, den Postrechtsrahmen zu modernisieren, um insbesondere dem Bedeutungswandel des Briefs sowie den Einflüssen der fortschreitenden Digitalisierung auf alle Bereiche des Postsektors Rechnung zu tragen. Digitale Kommunikationswege über E-Mails und Chats statt über klassische Briefe, eine Zunahme des Onlinehandels statt klassischem Einkauf in der Innenstadt haben zu einer schrumpfenden Briefmenge und einem drastischem Anstieg zu befördernder Pakete geführt ‒ und damit für die Post auch zu deutlich höheren Stückkosten.
Ziel des am 13.6.2024 vom Bundestag beschlossenen Postrechtsmodernisierungsgesetzes ‒ PostModG (BT-Drs. 20/10283 in der Fassung der Änderungen des 9. Ausschusses, BT-Drs. 20/11817) ist es, auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen.
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