· Fachbeitrag · Rechtsänderungen 2021
Wichtige Rechtsänderungen in 2021
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Ab 2021 sind wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen im Steuer- und Sozialrecht, bei den staatlichen Coronahilfen sowie beim Umwelt- und Klimaschutz in Kraft getreten. Diese Neuregelungen betreffen gleichermaßen Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen. Die wichtigsten Änderungen sind in dem folgenden Beitrag zusammengefasst. |
Steuerbereich
Anhebung der Mehrwertsteuersätze
Die ab 1.7.2020 auf sechs Monate befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % beim allgemeinen Satz und von 7 % auf 5 % beim ermäßigten Satz ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Ab 1.1.2021 erfolgt die Anhebung der beiden Steuersätze auf das Vorniveau. Die Änderung betrifft jeden Unternehmer und muss korrekt in den Kassen, Abrechnungs- und Buchhaltungssystemen berücksichtigt werden.
Änderung der Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer
Ab 1.7.2021 entfällt die Freigrenze beim Import von Gegenständen außerhalb der EU (bisher galt hierfür eine Freigrenze bis zu einem Wert unter 22 EUR). Damit wird die Einfuhrumsatzsteuer bereits ab einem Warenwert von einem Cent wirksam mit der Folge, dass für jede derartige Sendung, die ein Selbstständiger, ein Unternehmen oder ein privater Haushalt mit Wohn- bzw. Firmensitz im EU-Raum importiert, eine Zollanmeldung erforderlich ist. Diese Anmeldung bildet die Grundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.
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