· Fachbeitrag · Schwerpunkt Reform des EU-Mehrwertsteuersystems
Geplante Einführung eines „zertifizierten Steuerpflichtigen“
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Mit Artikel 13a (neu) MwStSystRL soll der Begriff des zertifizierten Steuerpflichtigen eingeführt werden. Was aber verbirgt sich hinter diesem Begriff? |
Sinn und Zweck
In der Regel werden Steuerpflichtige zu Mehrwertsteuerzwecken anhand der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer identifiziert. Derzeit wird bei der Vergabe dieser Nummer nicht nach zuverlässigen und weniger zuverlässigen Steuerpflichtigen unterschieden. Die Mehrwertsteuervorschriften gelten hinsichtlich der Identifizierung gleichermaßen für beide Kategorien von Steuerpflichtigen.
PRAXISHINWEIS | Der Begriff des zertifizierten Steuerpflichtigen ermöglicht es zu bescheinigen, dass ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als zuverlässiger Steuerpflichtiger angesehen werden kann. Dieser Begriff ist wichtig, weil bestimmte Vereinfachungsregeln, die betrugsanfällig sein könnten, nur dann zum Tragen kommen, wenn ein zertifizierter Steuerpflichtiger am jeweiligen Umsatz beteiligt ist. |
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