· Fachbeitrag · Sicherung des steuerlichen Existenzminimums
Anhebung des steuerlichen Grund- und Kinderfreibetrags im Parlament
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Zur Sicherung des steuerlichen Existenzminimums sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag in 2024, 2025 und 2026 angehoben werden. Zwei entsprechende Gesetzesvorlagen hat der Bundestag am 26.9.2024 in erster Lesung beraten und an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Was ist konkret geplant? |
Hintergrund: BVerfG fordert Steuerfreiheit des sächlichen Existenzminimums
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG muss das Existenzminimum jederzeit steuerfrei gestellt werden.
Erläuterung: Das BVerfG hat unter Hinweis auf die Regelungen des GG zum Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), zur Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) in mehreren Entscheidungen grundlegende Richtlinien zum Existenzminimum von Familien und Kindern entwickelt:
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