· Fachbeitrag · Social Media
EuGH-Urteil zu Fan-Pages auf Facebook: Müssen Unternehmen jetzt ihre Facebook-Seiten abschalten?
| Fast jeder Steuerberater oder Unternehmer betreibt mittlerweile aus Werbezwecken eine Fanpage auf Facebook. Doch seit dem EuGH-Urteil vom 5.6.2018 macht sich Unsicherheit breit. Im Folgenden erklären wir Ihnen die Hintergründe und stellen Handlungsoptionen für Sie und Ihre Mandanten vor. |
Hintergrund
Eine Facebook-Fanpage ist eine Art Website innerhalb von Facebook, um mit Kunden oder Fans in Kontakt treten zu können. Dabei ist die Facebook-Fanpage klar vom Facebook-Profil abzugrenzen. Bei einem Facebook-Profil handelt es sich in aller Regel um eine Einzelperson, die sich unter einem realen Namen registrieren muss. Eine Fanpage hingegen dient dazu, sich als Organisation, Unternehmen oder als Künstler repräsentieren zu können. Um eine Facebook-Fanpage erstellen zu können, muss der Ersteller allerdings ein Facebook-Profil besitzen.
Das Urteil des EuGH
Der EuGH lässt nunmehr keinen Zweifel: Betreiber einer Facebook-Fanpage können als Seitenbetreiber bei Datenschutzverstößen haftbar gemacht werden. Ob Facebook als Anbieter der technischen Infrastruktur gegen geltenden Datenschutz verstößt, muss das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun klären. Es wird den Fall in der Revision weiterbearbeiten.
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