· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Empfehlungen für Angehörige der steuerberatenden Berufe zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017
| Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen. Zur Vermeidung einer Vielzahl von Rückfragen und Beleganforderungen hat die bayerische Steuerverwaltung zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg sowie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die nachstehenden Empfehlungen zur Belegvorlage für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG erarbeitet. |
Empfehlungen zur Belegvorlage
Die nachstehenden Empfehlungen lassen die neben dem Grundsatz der Belegvorhaltepflicht weiterhin bestehenden (gesetzlichen) Pflichten zur Belegvorlage unberührt. Aus den nachstehenden Empfehlungen selbst resultieren keine neuen Pflichten zur Belegvorlage.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die nachstehenden Empfehlungen für die Finanzämter keine Handlungsanweisungen zur Beleganforderung darstellen. Der Umfang der Beleganforderung liegt weiterhin im Ermessen der Finanzämter, die durch ein maschinelles Risikomanagementsystem bei der Erkennung prüfungswürdiger Sachverhalte unterstützt werden.
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