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Neues Steuerformular 2020: Anlage Corona-Hilfen
| Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2020 oder einer Feststellungserklärung 2020 muss zusätzlich zu den Anlagen G, L und S die neue Anlage Corona-Hilfen ausgefüllt werden. Anzugeben sind die erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse. Musste der Unternehmer Rückzahlungen solcher Hilfen in 2020 leisten, ist der Saldo zwischen den erhaltenen und zurückgezahlten Hilfen anzugeben. |
Fundstelle
- Steuer-Formular Anlage Corona-Hilfen
Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 260 | ID 47268218