· Fachbeitrag · Steuerliche Besonderheiten
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Grenzgänger und Grenzpendler
| Aufgrund der Corona-Krise können sich für Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend tätig werden (sogenannte Grenzgänger und Grenzpendler) durch die Arbeit im Homeoffice ungewollt Änderungen beim Besteuerungsrecht nach Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Im Folgenden informieren wir Sie über die steuerlichen Besonderheiten für Grenzgänger und Grenzpendler in Österreich und in der Schweiz aufgrund der Corona-Pandemie. |
Besonderheiten für Grenzgänger/Grenzpendler Österreich
Bezüglich der steuerlichen Behandlung der Homeoffice-Tage aufgrund der Corona-Krise hat Deutschland mit Österreich eine Konsultationsvereinbarung mit Datum vom 15.4.2020 abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde durch eine weitere Konsultationsvereinbarung mit Datum vom 27.10.2020 erweitert.
Bezüglich der Homeoffice-Tage eines „Grenzgängers“ ist Folgendes zu beachten:
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