· Nachricht · Steuerstrafrecht
Tatvorwürfe im Cum-Ex-Skandal werden als gewerbsmäßiger Bandenbetrug gewertet
| Aufgrund einer Haftbeschwerde hat sich das OLG Frankfurt/M als erstes Obergericht mit der strafrechtlichen Würdigung des Cum-Ex-Skandals befasst und ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Tatvorwürfe als gewerbsmäßiger Bandenbetrug zu werten sind. |
Fundstelle
- OLG Frankfurt/M 9.3.21, 2 Ws 132/20; PM Nr. 16/2021 v. 12.3.21
Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 321 | ID 47329266