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  • · Nachricht · Steuerstrafrecht

    Tatvorwürfe im Cum-Ex-Skandal werden als gewerbsmäßiger Bandenbetrug gewertet

    | Aufgrund einer Haftbeschwerde hat sich das OLG Frankfurt/M als erstes Obergericht mit der strafrechtlichen Würdigung des Cum-Ex-Skandals befasst und ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Tatvorwürfe als gewerbsmäßiger Bandenbetrug zu werten sind. |

     

    Fundstelle

    • OLG Frankfurt/M 9.3.21, 2 Ws 132/20; PM Nr. 16/2021 v. 12.3.21
    Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 321 | ID 47329266

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