· Nachricht · Steuervorteile für Homeoffice
Neuer Vorstoß für Steuervergünstigungen
| Hessens Finanzminister hat vorgeschlagen, während der Corona-Krise neue Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer zu schaffen. Für jeden Tag Homeoffice sollen 5 EUR, maximal 600 EUR pro Jahr geltend gemacht werden dürfen ‒ unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer oder nur eine Arbeitsecke genutzt wird (FinMin Hessen, PM v. 13.7.20). Daumen hoch für diese Idee. Jetzt sind die Lobbyisten gefragt. |
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Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 694 | ID 46757261