· Fachbeitrag · Sturmflut in Schleswig-Holstein
BMF stimmt Katastrophenerlass zu
Am 20. und 21.10.2023 sind in Schleswig-Holstein in weiten Teilen der Ostsee- sowie in der Trave- und Schleiregion durch ein Unwetter erhebliche Schäden entstanden. Da die Beseitigung dieser Schäden bei vielen Steuerpflichtigen zu hohen finanziellen Belastungen führen wird, wurde ein Katastrophenerlass mit steuerlichen Erleichterungen für alle Betroffenen, also Privatpersonen und Unternehmer, veröffentlicht. |
Auf Antrag gibt es z. B. Stundungen und Vollstreckungsaufschub sowie zahlreiche weitere Steuervergünstigungen. In einer Pressemitteilung vom 26.10.2023 hat das FinMin Schleswig-Holstein darauf hingewiesen, dass das BMF dem Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut nun zugestimmt hat.
Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 829 | ID 49782885