· Fachbeitrag · Umfangreiche Änderungen der Steuergesetze geplant
Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes liegt vor!
von StB Dipl.-Kauffrau Dr. Katrin Dorn, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Partnerin bei Möhrle Happ Luther, München/Hamburg
Das BMF hat am 17.7.2023 den Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Dieser Entwurf enthält mit 279 Seiten (abrufbar auf der Homepage des BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, www.iww.de/s8399) zahlreiche Gesetzesänderungen, die eine Vielzahl von Einzelsteuergesetzen betreffen. Durch diese sollen Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness gestärkt werden. Mit etwas Verzögerung und einigen Änderungen hat die Bundesregierung nun Ende August 2023 den Regierungsentwurf vorgelegt. Dieser enthält nun 287 Seiten. |
Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind:
Notwendige Anpassungen an das MoPeG
Ein Kernelement des Entwurfs ist die Anpassung der Abgabenordnung und anderer Steuergesetze (u. a. auch des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ‒ hier ist die Einfügung einer neuen Regelung in § 2a ErbStG geplant; damit soll klargestellt werden, dass das Transparenz- und Gesamthandsprinzip fortgesetzt wird ‒ sowie des Bewertungsgesetzes) an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10.8.2021 (BGBl I, 3436), welches zum 1.1.2024 in Kraft tritt.
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