· Fachbeitrag · Umsatzsteuer im Internethandel
Konkrete Anforderungen an Verkäufer im Internet
von StB WP Dr. Claus Koss, Regensburg
| Bisher war der Handel mit Waren im Internet einfach: auf der Plattform eines Marktplatzbetreibers registrieren, Altes und Neues verkaufen. Oft gingen die Umsätze auch am steuerlichen Berater und dem Fiskus vorbei. Doch mit der Verschärfung der Aufzeichnungspflichten bei den Marktplatzbetreibern sind Fragen von Mandanten vorprogrammiert. |
Mit BMF-Schreiben vom 28.1.2019 hat die Finanzverwaltung ihre Anforderungen an die Betreiber von Marktplätzen im Internet festgelegt. Es ist zu erwarten, dass diese bei den registrierten Nutzern und Interessenten zumindest nachfragen werden und ggf. Verkäufer-Konten sperren. Denn ein Verstoß gegen die Regeln führt zu einer Haftung des Betreibers selber.
Ein Marktplatzbetreiber muss die folgenden Daten aufzeichnen und zehn Jahre aufbewahren (§ 22f UStG):
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig