· Nachricht · Umwandlungssteuerrecht
Auslegung des Begriffs „Veräußerung erhaltener Anteile“
| Auf-Bund-Länder-Ebene wurde anhand eines Sachverhalts die Frage erörtert, ob die Weitereinbringung zu Buchwerten von im Wege eines qualifizierten Anteilstausches erhaltenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft eine „Veräußerung erhaltener Anteile“ nach § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG darstellt: Eine wichtige Information für alle Steuerberater, die mit gleichgelagerten Fällen beratend tätig sind. Die Verfügung dazu sollten Steuerberater bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden anfordern. |
Fundstelle
- u.a. LfSt Niedersachsen, Verfügung v. 27.11.20
Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 120 | ID 47057620