· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Reitverein muss keine Pferdesteuer zahlen
| Eine Pferdesteuer ist eine Aufwandsteuer. Sie greift dann, wenn jemand Einkommen und Vermögen für Bedürfnisse verwendet, die über die allgemeinen Lebensbedürfnisse hinausgehen. Da ein Reitverein aber Pferde nicht besitzt, um mit ihnen den persönlichen Lebensbedarf zu bestreiten, ist er von einer solchen Pferdesteuersatzung einer Gemeinde nicht tangiert. Er muss keine Pferdesteuer zahlen. Das hat das VG Kassel entschieden. |
Das Gericht ist der Meinung, dass ein solcher Aufwand nur bei natürlichen Personen entstehen kann.
Fundstelle
- VG Kassel 18.1.19, 7 K 1/16 KS, iww.de/astw, Abruf-Nr. 206911
Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 458 | ID 45910544