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  • · Fachbeitrag · Verfahrensrecht/Anwendung von BMF-Schreiben

    Nachdenkliches zum kassierenden BMF-Schreiben vom 18.3.2021 sowie den gleich lautenden Ländererlassen

    | Mit Schreiben vom 18.3.2021 hat das BMF seine mittlerweile alljährliche Bestandsaufnahme der weiter gültigen älteren Schreiben fortgesetzt. Überprüft wurde dieses Mal der Zeitraum bis zum 17.3.2021. |

     

    Das neue BMF-Schreiben gleicht in Text und Aufbau den Schreiben für die vorangegangenen Jahre (zuletzt Schreiben vom 11.3.2020, AStW 5/2020, 374, Abruf-Nr. 215164). Insbesondere enthält es wie diese eine sog. Positivliste.

     

    1. Die neue Positivliste

    Nur die in die Positivliste aufgenommenen BMF-Schreiben gelten unverändert weiter. Für alle nicht aufgenommenen Schreiben heißt das: