· Fachbeitrag · Vermeidung unbilliger Härten
Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Regentief „Bernd“
Durch die Unwetter am 14. und 15.7.2021 sind insbesondere in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Finanzverwaltungen beider Bundesländer halten es daher für angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. |
In weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlassen regeln die Landesfinanzministerien:
- Die Gewährung von Stundungsmaßnahmen
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