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  • · Fachbeitrag · Verrechnungspreisfragen

    Statistik zu Verständigungsverfahren

    Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt bei Verrechnungspreisfragen steht Unternehmen die Möglichkeit offen, statt eines Einspruchsverfahrens ein Verständigungsverfahren zu beantragen. In einer Pressemitteilung der OECD vom 14.11.2023 sind interessante Statistiken zu Verständigungsverfahren MAP (Mutual Agreement Procedure) des Jahres 2022 enthalten.

     

     

    Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die Zahl der Verständigungsverfahren im Jahr 2022 um 3 % gestiegen. Bei rund 73 % der in 2022 abgeschlossenen Verständigungsverfahren wurden die Probleme zu Verrechnungspreisen vollständig gelöst. Die Bearbeitungsdauer hat sich zwar verkürzt, dennoch dauerte ein Verständigungsverfahren durchschnittlich 25 Monate.


    PRAXISTIPP | Am besten wäre es natürlich, sich so mit der Finanzverwaltung bei Verrechnungspreisfragen zu einigen, dass auf ein Verständigungsverfahren verzichtet werden kann. Eine interessante zeit- und personalschonende Alternative wäre die Anregung eines Joint-Audits. Hier prüfen mehrere Staaten parallel und gemeinsam und versuchen, im Rahmen dieser gemeinsamen Prüfung eine Lösung zu finden.


    Quelle: Ausgabe 03 / 2024 | Seite 200 | ID 49904919

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