· Nachricht · Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze
Anonymes Hinweisgeberportal freigeschaltet
Die baden-württembergische Steuerverwaltung führt das bundesweit erste anonyme Hinweisgebersystem für Finanzämter ein. Das neue Hinweisgeberportal soll Bürgern einen sicheren und anonymen Kommunikationsweg bieten, um Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anzuzeigen. |
Anonyme Anzeigen nimmt die Steuerverwaltung in Baden-Württemberg bisher direkt entgegen. Die Anzeigen können telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail erfolgen. Häufig fehlen dabei wesentliche Informationen und aufgrund der Anonymität sind keine Rückfragen möglich. Durch das neue webbasierte Hinweisgebersystem sollen Bürger künftig auch digital, sicher und trotzdem anonym und diskret mit der Steuerverwaltung kommunizieren. Der Zugriff auf personenbezogene Daten der Hinweisgeber ist nach Aussage der Betreiber ausgeschlossen.
Über einen digitalen Postkasten besteht zudem die Möglichkeit eines anonymen Dialogs für Rück- und Nachfragen. Durch vorgegebene Pflichtfelder werden mehr qualifizierte Angaben und dadurch eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen erwartet. Dadurch könnte auch die Zahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren steigen. Der digitalisierte und strukturierte Vorgang ermöglicht außerdem, dass mehr Anzeigen erfasst werden können.
Fundstelle
- Das Hinweisgeberportal ist unter https://anonymer-steuerhinweis.finanzamt.landbw.de zu erreichen