Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vorsicht bei der Beratung

    Falsche Angaben bei der Beantragung von Soforthilfe Corona: Es drohen strafrechtliche Konsequenzen

    von StB Dipl.-Bw. Ralph Böttcher, https://strafrechtsschutz.expert/, Husum

    | Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise belasten kleine Unternehmen massiv. Bund und Länder haben Milliarden-Pakete bereitgestellt, um ihnen unter die Arme zu greifen. Ab sofort können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen Soforthilfen beantragen. Dankbar nehmen Selbstständige und Freiberufler diese an. Aber ‒ viele Unternehmer werden durch die Politik im großen Stil in die strafrechtliche Verantwortung geschickt. Wurde die Antragstellung versehentlich nicht korrekt abgegeben, drohen strafrechtliche Konsequenzen, die rückwirkend nicht heilbar sind. |

     

    Momentane Situation bei Kleinunternehmern

    Besonders viele Kleinunternehmen bekommen die wirtschaftlichen Folgen des Shutdowns in Deutschland wegen der Corona-Pandemie massiv zu spüren. Viele haben nicht die finanziellen Rücklagen, um Wochen oder sogar Monate ohne Umsatz zu überleben. Die Insolvenz droht. In der Corona-Krise geht es um die Existenz.

     

    Im Rahmen dieser Sachverhalte wurden in den letzten Wochen Fördermaßnahmen in einem bisher noch nie da gewesenen Ausmaß beschlossen. Was dabei leider häufig vergessen wird, dass es Regeln zu beachten gilt, die bei Missachtung schwerwiegende Folgen haben können.