· Fachbeitrag · Werbungskosten
Arbeiten im Homeoffice: Was geht steuerlich?
| Im Jahr 2020 wurden viele Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern dazu verdonnert, ihre beruflichen Aufgaben im Homeoffice zu erledigen. Steuerlich eine Katastrophe für diejenigen, die zu Hause gar keinen abgeschlossenen Raum und somit kein häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn haben. Hier die wichtigsten Infos dazu, wie Ihre Mandanten das Finanzamt an den Arbeiten im Homeoffice steuerlich beteiligen können. |
Homeoffice-Pauschale: Beschlossene Sache
Im Jahressteuergesetz 2020 wurde eine entscheidende Änderung vorgenommen, die es Steuerpflichtigen ermöglicht, zumindest bis zu 600 EUR im Jahr steuersparend für die Arbeiten im Homeoffice geltend machen zu können, selbst wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen (Jahressteuergesetz 2020, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG; Bundestags-Drucksache 746/20).
Höhe der Homeoffice-Pauschale
Erfüllt ein Steuerzahler also die Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht, soll er nach der geplanten Neuregelung einen pauschalen Werbungskostenabzug von 5 EUR pro Tag, längstens für 120 Tage je Kalenderjahr geltend machen dürfen. Der Werbungskostenabzug ist damit auf 600 EUR im Jahr begrenzt.
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