· Fachbeitrag · Wichtige Beratungshinweise
Fahrtkosten zur Arbeit: Steuerliche Erleichterung für behinderte Arbeitnehmer
| Präsentiert Ihnen ein Mandant seinen Behindertenausweis, um in der Einkommensteuererklärung einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen, sollten Sie umgehend prüfen, ob die Schwere der Behinderung möglicherweise auch Vorteile für den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat. |
Denn behinderte Arbeitnehmer dürfen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte statt der Entfernungspauschale (= 0,30 EUR/km für die einfache Strecke) die tatsächlichen Fahrtkosten oder die Dienstreisepauschale (= 0,30 EUR/km für die Hin- und Rückfahrt) als Werbungskosten geltend machen, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EStG; R 9.10 Abs. 3 Satz 1 LStR):
- Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt mindestens 70.
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