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  • · Fachbeitrag · Wichtige Hinweise für die Beratung

    Weitere steuerliche Überlegungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise ‒ Teil 2

    | Aufgrund der Corona-Krise ergeben sich in vielen Bereichen des Steuerrechts Fragen und Unsicherheiten. Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Praxisfragen von Mandanten. |

     

    Frage: Mein Arbeitgeber hat mich angewiesen, die nächste Zeit zu Hause zu arbeiten. Kann ich in diesem Fall die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe?

     

    Antwort: Ob das Finanzamt einen Werbungskostenabzug zulässt, hängt entscheidend davon ab, ob in der Einrichtung des Arbeitgebers noch ein nutzbarer Arbeitsplatz für Sie bereitgehalten wird. Ist das der Fall, scheidet der Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer aus. Wird kein Raum vorgehalten oder ist dieser wegen eines mit Corona Infizierten gesperrt, kommt ein Werbungskostenabzug in Betracht.