· Fachbeitrag · Wichtiges in Kürze
Erwähnenswerte Steuerinfos in Kurzform
Nachfolgend erhalten Sie noch einige interessante Kurznachrichten, die Sie kennen sollten. |
BZSt: Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ohne Antragstellung ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt. Unter www.bzst.de/widnr finden Interessierte Informationen zur neuen W-IdNr. sowie einen Fragen-Antworten-Katalog.
Information zur Einführung der E-Rechnung ab 1.1.2025
Ab dem 1.1.2025 wird die Entgegennahme von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) für im Inland steuerbare Umsätze zur Pflicht, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland). Das BayLfSt hat am 9.8.2024 zahlreiche Informationen zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht (www.iww.de/s11453).
Einführung der E-Rechnung: Infos für Vereine
Diese neue Regel gilt auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer gewählt hat, gilt die Pflicht zur E-Rechnung. Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern bietet Infos zur elektronischen Rechnung für Vereine (www.iww.de/s11554).
Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
Das BMF hat für bestimmte Branchen die Richtsatzsammlung 2023 sowie die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2024 veröffentlicht (17.9.24, IV D 3 ‒ S 1544/19/10001 :011).
BMF: Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
Das BMF hat seine strenge Rechtsauffassung zur steuerlichen Anerkennung sogenannter inkongruenter Gewinnausschüttungen geändert (4.9.24, IV C 2 ‒ S 2742/19/10004:003). Entsprechend der BFH-Rechtsprechung (28.9.22, VIII R 20/20) sind inkongruente Gewinnausschüttungen steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie „zivilrechtlich wirksam“ sind.