· Fachbeitrag · Wirtschaftsrecht
Wann müssen sich Freiberufler bei der Berufsgenossenschaft melden?
von RA Heike Mareck, Dortmund
| Stellen Sie sich die folgenden zwei Situationen vor: Situation eins ‒ Steuerberater A übernimmt eine Steuerberaterkanzlei mit zwei Mitarbeitern. Situation zwei ‒ Steuerberater B macht sich als Start-up selbstständig, zunächst ohne Mitarbeiter. Frage: Müssen sich beide bei einer Berufsgenossenschaft (BG) melden? Oder gilt dies nur für A, weil er feste Mitarbeiter hat? Eine kleine Umfrage unter Steuerberatern führte zu überraschenden Antworten. |
Zunächst: Die BGen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig (Ausnahme: landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand). Zudem sind sie für die Bereiche Arbeitssicherheit und -gesundheit verantwortlich und beraten sowie überwachen die Betriebe.
Die erste Antwort der Steuerberater lautete: Nur derjenige, der Mitarbeiter hat, muss melden. Diese Antwort ist falsch! Es muss zunächst zwischen „melden“ und „versichern“ unterschieden werden. Zwar ist man als selbstständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, nicht in jedem Fall versicherungspflichtig, aber nach § 192 SGB VII muss der Existenzgründer sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden.
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