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  • · Fachbeitrag · Worauf Arbeitgeber achten müssen

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Werden Überstundenzuschläge nur fällig, wenn die für Vollzeitbeschäftigte geltenden wöchentlichen Arbeitszeiten überschritten werden, kann darin eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten liegen, ferner eine mittelbare Diskriminierung von Frauen ‒ das hat das BAG ganz aktuell in zwei Urteilen entschieden. Was bedeutet das in der Praxis?

     

     

    Hintergrund: Was gilt bei Überstunden und Zuschlägen?

    Nach aktuellen Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben fast 4,6 Mio. Arbeitnehmer im Jahr 2023 Überstunden geleistet. Dies entsprach einem Anteil von rund 12 % der insgesamt 39,3 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland. Der Umfang der Überstunden lag dabei durchschnittlich bei weniger als fünf Stunden bis zu mindestens 15 Stunden pro Woche.


    PRAXISTIPP | Im Schnitt sollen Arbeitnehmer zuletzt pro Jahr 13,2 bezahlte und 18,4 unbezahlte Überstunden geleistet haben. Die IG Metall geht sogar von bundesweit rund 700 Mio. unbezahlten Überstunden aus.