Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Ziele der neuen Regierung

    Ampelparteien beschließen Koalitionsvertrag

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    Die bei der Bundestagswahl am 26.9.2021 erfolgreichen Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben nach zügigen Verhandlungen am 7.12.2021 den Koalitionsvertrag 2021 ‒ 2025 mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen ‒ Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ unterzeichnet. Mit der Wahl von Olaf Scholz zum Bundeskanzler am 8.12.2021 wurde die Regierungsarbeit aufgenommen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Punkte des 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags.

     

    Vorbemerkung

    Ihre vordringlichste Aufgabe sieht die neue Bundesregierung in der Bekämpfung der Coronapandemie. Gleichrangig steht die Bewältigung der Klimakrise ‒ die unsere Lebensgrundlagen gefährdet und damit Freiheit, Wohlstand und Sicherheit bedroht ‒ auf der Agenda. Die Lösung beider Probleme zieht sich wie ein Leitfaden durch alle Maßnahmen. Hinzu kommt die Notwendigkeit, die Digitalisierung zügig umzusetzen; denn sie ist eine wichtige Voraussetzung, um für alle Herausforderungen „die dafür nötigen Neuerungen politisch anzuschieben und Orientierung zu geben“, heißt es im Koalitionsvertrag.

     

    Gesamtüberblick / über die geplanten Maßnahmen

    • Staatliches Handeln soll schneller und effektiver erfolgen. Dazu ist eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung erforderlich. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen deutlich beschleunigt werden.

     

    • Die unterschiedlichen Lebensbedingungen in den verschiedenen Regionen Deutschlands sollen gleichwertiger werden. Dazu gehören bezahlbares Wohnen, schnelles Internet, eine erreichbare Gesundheitsversorgung und alltagstaugliche, nachhaltige Mobilitätsangebote.
    • Das Erreichen der Klimaschutzziele von Paris hat für die Koalition oberste Priorität. Dazu gehört ein Regelwerk, das den Weg frei macht für Innovationen und Maßnahmen, um Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen.

     

    • Die soziale Marktwirtschaft gilt es als eine sozial-ökologische Marktwirtschaft neu zu begründen.

     

    • Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sollen beseitigt werden, der Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorgezogen und die Technologie des Verbrennungsmotors hinter uns gelassen werden.

     

    • Deutschland muss wirtschaftlich und technologisch in der Weltspitze mitspielen und dazu die Innovationskräfte unserer Wirtschaft entfalten. Grundlage dafür sind faire Wettbewerbsbedingungen, national und international eine faire Besteuerung sowie eine konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

     

    • Umfassende private und öffentliche Investitionen in die Modernisierung sind notwendig. Öffentliche Investitionen, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung, sollen im Rahmen der bestehenden Schuldenregel des Grundgesetzes gewährleistet werden. Für private Investitionen werden Anreize gesetzt, Raum für unternehmerisches Wagnis geschaffen, um wirtschaftliches Wachstum zu generieren.

     

    • Benötigte Fachkräfte sollen durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts gewonnen werden.

     

    • Familien will die Bundesregierung stärken und mehr Kinder aus der Armut holen. Dafür ist die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgesehen. Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden.

     

    • Der Mindestlohn wird auf 12 EUR/Stunde erhöht und die Gleichheit beim Entgelt für Frauen und Männer angestrebt.

     

    • Das Rentenniveau soll stabil gehalten werden. Die gesetzliche Rentenversicherung wird um eine teilweise Kapitaldeckung erweitert und das System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformiert.

     

    • Die Grundsicherung wird durch ein neues Bürgergeld ersetzt.
    • Die gleichberechtigte Teilhabe und Modernisierung der Rechtsnormen ‒ vom Familienrecht bis hin zum Staatsbürgerschaftsrecht ‒ wird ermöglicht, um der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.

     

    • Die großen Herausforderungen unserer Zeit sind nur in internationaler Kooperation und gemeinsam in einer starken Europäischen Union zu bewältigen.

     

    • Für die neue Bundesregierung wird eine erfolgreiche und glaubwürdige Außenpolitik geprägt sein durch Einsatz für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Nachhaltigkeit. Die Koalition bekennt sich zu unserer humanitären Schutzverantwortung und will die Verfahren zu Flucht und Migration ordnen.

     

    • Die „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ wird erneut eingesetzt. Sie soll Vorschläge zur Bündelung von Wahlterminen, zur Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre sowie zur Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin prüfen.

     

    • Das aktive Wahlalter für die Wahlen zum EU-Parlament wird auf 16 Jahre gesenkt. Für eine entsprechende Absenkung des aktiven Wahlalters für die Wahl zum Deutschen Bundestag wird die Änderung des Grundgesetzes angestrebt.

     

    • Im ersten Regierungsjahr sollen das Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens auf die Hälfte der bisherigen Verfahrensdauer begrenzt werden.

     

    • Dazu werden die personellen und technischen Kapazitäten bei Behörden und Gerichten erhöht. Ein verlässlicher und nachhaltiger Pakt mit den Bundesländern dient der Absicherung dieses Vorhabens.