· Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung ‒ Aktienanlage
Diverse gesetzliche Neuregelungen
| Nachdem der Bundestag am 27.6.2013 und damit kurz vor der Sommerpause den Regierungsentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes (BT-Drucks. 17/8989) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/14214) angenommen hatte, ist der Weg für die bislang unter dem Begriff Aktienrechtsnovelle 2012 nach langem Schwebezustand beendet und wird voraussichtlich im Herbst 2013 in Kraft treten ‒ nunmehr unter dem Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG). Geändert werden vor allem folgende Regelungen: |
- Vergütung der Vorstandmitglieder: Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft muss jährlich über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandmitglieder beschließen. Die Darstellung des Vergütungssystems muss Angaben zu den höchstens erreichbaren Gesamtbezügen, aufgeschlüsselt nach dem Vorsitzenden des Vorstands, dessen Stellvertreter und einem einfachen Mitglied des Vorstands, enthalten.
- Inhaberaktie: Das Gesetz lässt den Unternehmen auch künftig die Wahl zwischen beiden Aktienarten: Namens- und Inhaberaktie. Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften können künftig aber nur dann Inhaberaktien verwenden, wenn sie sie in Sammelurkunden verbriefen und dauerhaft bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen. Bestehende nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien erhalten Bestandsschutz und müssen nichts ändern.
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