11.04.2014 · Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung – Nachträgliche Finanzierungskosten
Schuldzinsen für Anschaffungskosten zu einer aufgegebenen GmbH-Beteiligung
| 1999 trat ein Paradigmenwechsel bei der Besteuerung der Veräußerung oder Aufgabe von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG ein, sodass nachlaufende Schuldzinsen aus der Finanzierung des Beteiligungserwerbs, die nicht durch den Veräußerungserlös oder die Verwertung zurückbehaltener Wirtschaftsgüter beglichen werden können, ab 1999 grundsätzlich als nachträgliche Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abzuziehen sind (BFH 16.3.10, VIII R 20/08, BStBl II 10, 787). Liegt der Ver äußerungs- oder Aufgabevorgang vor 1999, führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung. Maßgeblich kommt es vielmehr darauf an, ob der Beteiligte Zinsen gezahlt hat, die auf einer Darlehensverpflichtung beruhen, die entscheidend durch seine Beteiligung an der GmbH ausgelöst war. |
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