· Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung ‒ Rentenversicherung
Berechnung der Höhe der Kapitaleinnahmen
| Das BMF erläutert mit Schreiben vom 18.6.2013 (IV C 1 - S 2252/07/0001 :023) die Einnahme-Rechnung bei (Teil-)Auszahlungen des Zeitwerts von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung. Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grundsätzlich in der Zahlung einer lebenslänglichen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. |
- Die laufende Rentenzahlung unterliegt gem. § 22 Nr. 1 Satz 3a Doppelbuchstabe bb EStG der Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Hierbei wird berücksichtigt, dass mit der Rente auch eine Rückzahlung der zum Aufbau der Anwartschaft aus dem versteuerten Einkommen eingesetzten Beiträge erfolgt.
- Zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zählt die Versicherungsleistung aus einer Rentenversicherung, soweit sie nicht in Form einer lebenslangen Leibrente erbracht wird ‒ insbesondere, wenn ein laufender Rentenzahlungsanspruch nach einer Kündigung des Versicherungsvertrages durch Auszahlung des Zeitwerts der Versicherung abgegolten wird. Wie der Unterschiedsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG im Falle einer Teilkapitalauszahlung zum Ende der Ansparphase zu berechnen ist, ergibt sich aus Rz. 64 des BMF-Schreibens vom 1.10.2009 (IV C 1 - S 2252/07/0001, BStBl 2009 I S. 1172).
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