14.01.2014 · Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung – Steuerstundungsmodell
Gegenwehr beim Goldfinger-Modell
| Beim sog. Goldfinger-Modell handelt es sich um Fallgestaltungen, bei denen sich unbeschränkt Steuerpflichtige an ausländischen Personengesellschaften beteiligen, die gewerblich tätig und deren Einkünfte laut DBA im Inland steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen. Durch die gezielte Herbeiführung von Verlusten (z.B. durch den Erwerb von Edelmetallen oder anderen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens und Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG) wird die inländische Steuerbelastung durch Inanspruchnahme des negativen Progressionsvorbehalts reduziert. Der in einem späteren Veranlagungszeitraum entstehende steuerfreie aber dem Progressionsvorbehalt unterfallende Gewinn aus dem Verkauf des Umlaufvermögens wirkt sich insbesondere für Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz bereits dem Spitzensteuersatz entspricht, über den positiven Progressionsvorbehalt nicht aus. Somit kommt es zu einer endgültigen Steuerersparnis im Verlustentstehungsjahr. |
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